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	<title>Gebäudeversicherung</title>
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		<title>Überschwemmung im Keller: Kein Elementarschutz bei abschüssiger Zufahrt</title>
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		<pubDate>Tue, 13 Mar 2012 11:33:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Nina</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Das Versicherungsrecht ist generell ein sehr komplexes Thema, bei dem es am Ende in einigen Fällen auf die jeweilige Auslegung der Fakten ankommt. So ist es kein Wunder, dass auch im Bereich der Gebäudeversicherung immer wieder Fälle vor Gericht landen. Erst die Richter können dann Klarheit schaffen, auch im Hinblick auf weitere Fälle. So ist [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="attachment_404" class="wp-caption alignleft" style="width: 260px"><a rel="attachment wp-att-404" href="http://www.gebaeudeversicherung24.com/402/ueberschwemmung-im-keller-kein-elementarschutz-bei-abschuessiger-zufahrt/ueberflutung-by-wikimedia-rumuz/"><img class="size-full wp-image-404" title="Überflutung by wikimedia, Rumuz" src="http://www.gebaeudeversicherung24.com/wp-content/uploads/2012/03/Überflutung-by-wikimedia-Rumuz.jpg" alt="Überflutung by wikimedia Rumuz Überschwemmung im Keller: Kein Elementarschutz bei abschüssiger Zufahrt" width="250" height="188" /></a><p class="wp-caption-text">cc by wikimedia/ Rumuz</p></div>
<p>Das Versicherungsrecht ist generell ein sehr komplexes Thema, bei dem es am Ende in einigen Fällen auf die jeweilige Auslegung der Fakten ankommt. So ist es kein Wunder, dass auch im Bereich der Gebäudeversicherung immer wieder Fälle vor Gericht landen. Erst die Richter können dann Klarheit schaffen, auch im Hinblick auf weitere Fälle.</p>
<p>So ist zum Beispiel ein Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg interessant, in dem es darum geht, wann die Elementarschutzversicherung für einen überfluteten Keller aufkommt. Demnach kommt es dabei am Ende darauf an, wie das Wasser in den Keller gelangt ist. Ist ein Rohrbruch die Ursache oder die Überflutung des Bodens, so greift die Gebäudeversicherung bzw. der Elementarschutz.</p>
<p>Ist das Wasser jedoch durch bauliche Gegebenheiten, wie zum Beispiel eine abschüssig gelegene Zufahrt zur Garage, in den Keller geflossen, ist laut den Richtern die Elementarschutzversicherung nicht zuständig. Solche Gegebenheiten sollte man wenn möglich bereits im Vorfeld mit dem Versicherer klären.</p>
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		<title>Kälteschäden an der Heizung: Auch im Frühjahr aufpassen!</title>
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		<pubDate>Tue, 06 Mar 2012 11:31:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Nina</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Selten haben uns Kälteschäden in einem Winter so stark beschäftigt, wie in diesem. Die zwar wenigen, dafür aber besonders kalten Tage haben in etlichen Haushalten zu Schäden an Rohren und Wasserleitungen geführt, weshalb die Branche in diesem Bereich mit deutlich höheren Kosten rechnet. So langsam wird es nun Frühling und die meisten freuen sich wohl [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="attachment_399" class="wp-caption alignleft" style="width: 260px"><a rel="attachment wp-att-399" href="http://www.gebaeudeversicherung24.com/397/kaelteschaeden-an-der-heizung-auch-im-fruehjahr-aufpassen/fruehling-by-geograph-peter-styles/"><img class="size-full wp-image-399" title="Frühling by geograph, Peter Styles" src="http://www.gebaeudeversicherung24.com/wp-content/uploads/2012/03/Frühling-by-geograph-Peter-Styles.jpg" alt="Frühling by geograph Peter Styles Kälteschäden an der Heizung: Auch im Frühjahr aufpassen!" width="250" height="167" /></a><p class="wp-caption-text">cc by geograph/ Peter Styles</p></div>
<p>Selten haben uns Kälteschäden in einem Winter so stark beschäftigt, wie in diesem. Die zwar wenigen, dafür aber besonders kalten Tage haben in etlichen Haushalten zu Schäden an Rohren und Wasserleitungen geführt, weshalb die Branche in diesem Bereich mit deutlich höheren Kosten rechnet.</p>
<p>So langsam wird es nun Frühling und die meisten freuen sich wohl auf die Zeit, in der man sich endlich wieder von der Heizung verabschieden kann. Dabei sollte man jedoch nicht zu voreilig handeln, denn auch im Frühjahr kann es noch zu plötzlichen Temperaturschwankungen kommen. Damit keine Schäden entstehen, sollte man die Heizung noch nicht komplett abdrehen.</p>
<p>Vor allem in der Nacht ist es gut, wenn die Heizung nicht unter eine bestimmte Temperatur fallen kann. Eingefrorene Leitungen können bekanntlich platzen. Danach hat man womöglich auch noch Ärger mit Feuchtigkeits- oder Schimmelschäden.</p>
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		<title>Fett beim Erhitzen immer beaufsichtigen!</title>
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		<pubDate>Tue, 28 Feb 2012 11:28:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Nina</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Generell sollte man seinen Herd beim Kochen nicht unbeaufsichtigt lassen und schon gar nicht das Haus verlassen, wenn sich etwas Heißes auf dem Herd befindet. Dies gilt vor allem, wenn man leicht entzündliche Dinge wie Fett erhitzt. In solch einem Fall muss man damit rechnen, dass man die Kosten für einen eventuellen Schaden zum Teil [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="attachment_389" class="wp-caption alignleft" style="width: 260px"><a rel="attachment wp-att-389" href="http://www.gebaeudeversicherung24.com/387/fett-beim-erhitzen-immer-beaufsichtigen/frittieren-by-wikimedia-hayford-peirce/"><img class="size-full wp-image-389" title="Frittieren by wikimedia, Hayford Peirce" src="http://www.gebaeudeversicherung24.com/wp-content/uploads/2012/02/Frittieren-by-wikimedia-Hayford-Peirce.jpg" alt="Frittieren by wikimedia Hayford Peirce Fett beim Erhitzen immer beaufsichtigen!" width="250" height="206" /></a><p class="wp-caption-text">cc by wikimedia/ Hayford Peirce</p></div>
<p>Generell sollte man seinen Herd beim Kochen nicht unbeaufsichtigt lassen und schon gar nicht das Haus verlassen, wenn sich etwas Heißes auf dem Herd befindet. Dies gilt vor allem, wenn man leicht entzündliche Dinge wie Fett erhitzt. In solch einem Fall muss man damit rechnen, dass man die Kosten für einen eventuellen Schaden zum Teil selbst tragen muss, denn die Wohngebäudeversicherung wird dies als grobe Fahrlässigkeit bewerten. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Dortmund hervor, auf das die Fachzeitschrift „recht und schaden“ hinweist.</p>
<p>In dem konkreten Fall hatte eine Frau zum Frittieren von Pommes Frites Fett auf dem Herd erhitzt. Während dieses Vorgangs verließ sie nicht nur die Küche, sondern gleich das ganze Haus um ihre Tochter abzuholen. Das Fett entzündete sich und verursachte einen Schaden von rund 11.000 Euro. Die Wohngebäudeversicherung weigerte sich aufgrund von grob fahrlässigem Verhalten für den vollen Schaden aufzukommen. 50 Prozent sollte die Frau alleine übernehmen.</p>
<p>Die Richter sahen dies am Ende genauso wie der Versicherer. Das Erhitzen von Fett zähle zu den besonders gefährlichen Tätigkeiten im Haushalt, da es leicht entflammbar ist. Die Frau hätte nicht die Küche und schon gar nicht das Haus verlassen dürfen.</p>
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		<title>Wasserschäden gut dokumentieren</title>
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		<pubDate>Tue, 21 Feb 2012 11:48:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Nina</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Noch ist der Winter in diesem Jahr nicht vorbei. In einigen Teilen Deutschlands konnte man nach den frostigen Tagen wieder ein wenig aufatmen, doch heute schneit es zum Beispiel in Berlin wieder. Wie an dieser Stelle bereits häufiger berichtet, gehören zu den häufigsten Schäden bei diesen Temperaturen Wasserschäden durch gefrorene Leitungen. So haben wir bereits [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="attachment_384" class="wp-caption alignleft" style="width: 210px"><a rel="attachment wp-att-384" href="http://www.gebaeudeversicherung24.com/381/wasserschaeden-gut-dokumentieren/heizung-by-flickr-manchester-library/"><img class="size-full wp-image-384" title="Heizung by flickr, Manchester Library" src="http://www.gebaeudeversicherung24.com/wp-content/uploads/2012/02/Heizung-by-flickr-Manchester-Library.jpg" alt="Heizung by flickr Manchester Library Wasserschäden gut dokumentieren" width="200" height="240" /></a><p class="wp-caption-text">cc by flickr/ Manchester Library</p></div>
<p>Noch ist der Winter in diesem Jahr nicht vorbei. In einigen Teilen Deutschlands konnte man nach den frostigen Tagen wieder ein wenig aufatmen, doch heute schneit es zum Beispiel in Berlin wieder. Wie an dieser Stelle bereits häufiger berichtet, gehören zu den häufigsten Schäden bei diesen Temperaturen Wasserschäden durch gefrorene Leitungen. So haben wir bereits häufiger darauf hingewiesen, dass man unbedingt alle Räume gut heizen und Außenleitungen entleeren und abdrehen sollte.</p>
<p>Kommt es dennoch zu einem Wasserschaden, so ist es extrem wichtig, diesen ausreichend zu dokumentieren. So sollten nicht nur Fotos vom kaputten Rohr, den nassen Stellen oder der Überschwemmung gemacht werden, sondern auch Bilder von kaputten Gegenständen wie Teppichen oder Elektrogeräten.</p>
<p>Wenn möglich können auch bestimmte Gegenstände aufgehoben werden, falls ein Sachverständiger sie genauer in Augenschein nehmen möchte. Eine Quittung über den bezahlten Preis bei Gegenständen ist ebenfalls ratsam. Für solche Schäden wird nämlich die Hausratversicherung einspringen. Für Schäden am Gebäude selbst greift die Wohngebäudeversicherung des Hausbesitzers bzw. Vermieters, jedoch nicht, wenn der Betroffene selbst seine oben erwähnten Obliegenheitspflichten wie Heizen vernachlässigt hat. Hier liegt die Beweislast jedoch beim Versicherer.</p>
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		<title>Wohngebäudeversicherung: Urteil zu Absicherung bei Erdfall</title>
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		<pubDate>Tue, 14 Feb 2012 11:54:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Nina</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Wenn es ums Geld geht, so scheinen uns Menschen die Argumente niemals auszugehen. So landen zum Beispiel immer wieder Fälle vor Gericht, in denen es sich um Definitionsfragen in Versicherungsbedingungen dreht. So wurde vor dem Oberlandesgericht in Koblenz vor knapp einem Jahr ein Urteil gefällt, das bei der Wohngebäudeversicherung den Unterschied zwischen einem Erdfall und [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="attachment_378" class="wp-caption alignleft" style="width: 260px"><a rel="attachment wp-att-378" href="http://www.gebaeudeversicherung24.com/376/wohngebaeudeversicherung-urteil-zu-absicherung-bei-erdfall/hoehle-bei-flickr-dasu_/"><img class="size-full wp-image-378" title="Höhle by flickr, dasu_" src="http://www.gebaeudeversicherung24.com/wp-content/uploads/2012/02/Höhle-bei-flickr-dasu_.jpg" alt="Höhle bei flickr dasu  Wohngebäudeversicherung: Urteil zu Absicherung bei Erdfall" width="250" height="188" /></a><p class="wp-caption-text">cc by flickr/ dasu_</p></div>
<p>Wenn es ums Geld geht, so scheinen uns Menschen die Argumente niemals auszugehen. So landen zum Beispiel immer wieder Fälle vor Gericht, in denen es sich um Definitionsfragen in Versicherungsbedingungen dreht. So wurde vor dem Oberlandesgericht in Koblenz vor knapp einem Jahr ein Urteil gefällt, das bei der Wohngebäudeversicherung den Unterschied zwischen einem Erdfall und einem Einsturz durch Austrocknung klärte.</p>
<p>Konkret ging es dabei um einen Hausbesitzer, bei dessen Haus sich bereits Risse gebildet hatten. Ein Sachverständiger stellte daraufhin fest, dass das Erdreich unter dem Haus ausgetrocknet sei und sich aufgrund dieser Verkleinerung des Bodens das Haus langsam absenke. Der Eigentümer forderte daraufhin von seiner Wohngebäudeversicherung entsprechende Leistungen, denn Schäden durch Erdfall waren mitversichert.</p>
<p>Der Versicherer weigerte sich jedoch und argumentierte, dass es sich bei einer Austrocknung des Erdreichs nicht um einen Erdfall handle. Die Richter waren am Ende ebenfalls dieser Meinung und der Hauseigentümer musste für die Schäden selbst aufkommen. Laut dem Gericht sei ein Erdfall ein naturbedingter Einsturz des Bodens über natürlichen Hohlräumen. Dies läge bei der Austrocknung des Erdreichs nicht vor.</p>
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		<title>Wasserschaden durch zugefrorene Leitungen: Haftet Mieter oder Vermieter?</title>
		<link>http://www.gebaeudeversicherung24.com/368/wasserschaden-durch-zugefrorene-leitungen-haftetet-mieter-oder-vermieter/</link>
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		<pubDate>Tue, 07 Feb 2012 11:48:37 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Nina</dc:creator>
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		<description><![CDATA[In diesen Tagen ist die anhaltende Kälte in Deutschland das Thema Nummer eins. Vielerorts ist es durch die Minusgrade bereits zu Schäden an Rohren und Leitungen gekommen. Der häufigste Grund hierfür ist, dass das Wasser nicht abgelassen wurde oder die Heizung ausgestellt oder zu niedrig geregelt war. Dadurch frieren die Leitungen zu und es kann [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="attachment_371" class="wp-caption alignleft" style="width: 260px"><a rel="attachment wp-att-371" href="http://www.gebaeudeversicherung24.com/368/wasserschaden-durch-zugefrorene-leitungen-haftetet-mieter-oder-vermieter/winter-by-flickr-johannes-kuensebeck/"><img class="size-full wp-image-371" title="Winter by flickr, johannes.kuensebeck" src="http://www.gebaeudeversicherung24.com/wp-content/uploads/2012/02/Winter-by-flickr-johannes.kuensebeck.jpg" alt="Winter by flickr johannes.kuensebeck Wasserschaden durch zugefrorene Leitungen: Haftet Mieter oder Vermieter?" width="250" height="141" /></a><p class="wp-caption-text">cc by flickr/ johannes.kuensebeck</p></div>
<p>In diesen Tagen ist die anhaltende Kälte in Deutschland das Thema Nummer eins. Vielerorts ist es durch die Minusgrade bereits zu Schäden an Rohren und Leitungen gekommen. Der häufigste Grund hierfür ist, dass das Wasser nicht abgelassen wurde oder die Heizung ausgestellt oder zu niedrig geregelt war. Dadurch frieren die Leitungen zu und es kann zu einem Wasserschaden kommen, der oft erst viel zu spät bemerkt wird, wenn der Schaden schon groß ist.</p>
<p>In einem Miethaus stellt sich in solch einem Fall natürlich die Frage, ob der Vermieter oder der Mieter haftet. Grundsätzlich muss ein Mieter dafür sorgen, dass er mit der Mietsache gut umgeht. Dazu gehört eben auch im Winter alle Räume ausreichend zu beheizen und dies in entsprechendem Maße im Winter auch zu tun, wenn man zum Beispiel über einen längeren Zeitraum im Urlaub ist. Kommt man dieser Pflicht nicht nach und macht sich so der groben Fahrlässigkeit schuldig, so muss in der Regel der Mieter selbst haften.</p>
<p>Eingeschränkt wird diese Haftung zum Teil, wenn die Gebäudeversicherung des Vermieters Schäden durch Rohrbrüche abdeckt. Hat sich der Mieter nur leicht fahrlässig verhalten, kann diese Versicherung einspringen.  Waren die Leitungen schlecht isoliert oder verlegt, so muss in den meisten Fällen ebenfalls der Vermieter haften, vor allem wenn der Mieter seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist.</p>
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		<title>Ökotest: Wohngebäudeversicherungen im Test</title>
		<link>http://www.gebaeudeversicherung24.com/362/oekotest-wohngebaeudeversicherungen-im-test/</link>
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		<pubDate>Tue, 31 Jan 2012 11:40:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Nina</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die Experten von Ökotest haben sich für ihre Februar-Ausgabe 2012 Wohngebäudeversicherungen näher angesehen. Unter die Lupe genommen wurden dabei 113 Tarife von 46 Anbietern. Sechs Musterhäuser in drei Städten wurden für den Test als Beispiele herangezogen. Ökotest konnte durchaus einige gute Wohngebäudeversicherungen finden. Gleichzeitig fanden es die Experten auch schade, dass sich einige Anbieter offenbar [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="attachment_365" class="wp-caption alignleft" style="width: 260px"><a rel="attachment wp-att-365" href="http://www.gebaeudeversicherung24.com/362/oekotest-wohngebaeudeversicherungen-im-test/haus-by-flickr-horst-schulte/"><img class="size-full wp-image-365" title="Haus by flickr, Horst Schulte" src="http://www.gebaeudeversicherung24.com/wp-content/uploads/2012/01/Haus-by-flickr-Horst-Schulte.jpg" alt="Haus by flickr Horst Schulte Ökotest: Wohngebäudeversicherungen im Test" width="250" height="188" /></a><p class="wp-caption-text">cc by flickr/ Horst Schulte</p></div>
<p>Die Experten von Ökotest haben sich für ihre Februar-Ausgabe 2012 Wohngebäudeversicherungen näher angesehen. Unter die Lupe genommen wurden dabei 113 Tarife von 46 Anbietern. Sechs Musterhäuser in drei Städten wurden für den Test als Beispiele herangezogen. Ökotest konnte durchaus einige gute Wohngebäudeversicherungen finden. Gleichzeitig fanden es die Experten auch schade, dass sich einige Anbieter offenbar nicht testen lassen wollten. Einige hätten grundlos abgesagt oder sich gar nicht erst gemeldet.</p>
<p>Testsieger mit einer Gesamtnote von 1,53 wurde der Tarif Komfort 07/2011 der Medien Versicherung. Generell zeigte sich im Test, dass gute Wohngebäudeversicherungen nicht immer gleich die teuersten sein und von großen Anbietern kommen müssen.</p>
<p>Positiv fiel den Experten auf, dass einige Anbieter auf den Punkt grobe Fahrlässigkeit verzichten. Das heißt sie regulieren gewisse Schäden auch dann, wenn der Versicherte sich nicht komplett korrekt verhalten hat. Ein unbeaufsichtigtes Kaminfeuer, das zu einem Brand wird, wäre ein Beispiel für solch einen Fall.</p>
<p>Auch der Elementarschutz gewinnt in den Augen von Ökotest immer mehr an Bedeutung. Dabei gibt es ebenfalls bei einigen Anbietern gute Zusatzangebote. Prinzipiell raten die Experten dazu, auf Preis und Leistung gleichermaßen zu achten und Tarife genau miteinander zu vergleichen. Die genauen Ergebnisse des Tests findet man in der Ökotest Februar 2012.</p>
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		<title>Gebäudeversicherung: Haus fit für den Winter machen</title>
		<link>http://www.gebaeudeversicherung24.com/357/gebaeudeversicherung-haus-fit-fuer-den-winter-machen/</link>
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		<pubDate>Tue, 24 Jan 2012 12:06:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Nina</dc:creator>
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		<description><![CDATA[In diesem Jahr lässt der richtig eisige Winter bisher in weiten Teilen Deutschlands auf sich warten. Dies gibt allen Hausbesitzern mehr Zeit ihr Haus vor dem Einsetzen von Schnee und Eis fit für die kalte Jahreszeit zu machen. Natürlich sollte man dies normalerweise bereits im Herbst tun, jedoch haben alle, die dies bis jetzt vor [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="attachment_359" class="wp-caption alignleft" style="width: 260px"><a rel="attachment wp-att-359" href="http://www.gebaeudeversicherung24.com/357/gebaeudeversicherung-haus-fit-fuer-den-winter-machen/winter-by-flickr-fleckchen/"><img class="size-full wp-image-359" title="Winter by flickr, fleckchen" src="http://www.gebaeudeversicherung24.com/wp-content/uploads/2012/01/Winter-by-flickr-fleckchen.jpg" alt="Winter by flickr fleckchen Gebäudeversicherung: Haus fit für den Winter machen" width="250" height="166" /></a><p class="wp-caption-text">cc by flickr/ fleckchen</p></div>
<p>In diesem Jahr lässt der richtig eisige Winter bisher in weiten Teilen Deutschlands auf sich warten. Dies gibt allen Hausbesitzern mehr Zeit ihr Haus vor dem Einsetzen von Schnee und Eis fit für die kalte Jahreszeit zu machen. Natürlich sollte man dies normalerweise bereits im Herbst tun, jedoch haben alle, die dies bis jetzt vor sich hergeschoben haben, noch einmal eine Gnadenfrist erhalten.</p>
<p>Bei Schäden am Haus durch Frost, Eis, Schnee und Stürme springt die Gebäudeversicherung ein, jedoch ist der Besitzer auch in der Pflicht. So muss er unter anderem vor dem Winter dafür sorgen, dass er möglichen Schäden vorbeugt. Ein genauer Blick in die Versicherungsbedingungen lohnt sich.</p>
<p>Zu diesen Pflichten gehört zum Beispiel mögliche Schäden am Dach vor dem ersten großen Schnee zu beseitigen, denn bricht das Dach unter der Schneelast ein und ein schon im Vorfeld entstandener Schaden, der nicht behoben wurde, ist dafür verantwortlich, so wird die Gebäudeversicherung nur zum Teil oder gar nicht einspringen.</p>
<p>Dies gilt auch für eventuell defekte Wasserrohre und -leitungen. Zudem müssen diese im Winter stets erwärmt werden, damit sie nicht einfrieren, platzen und zu einem Wasserschaden führen. Dies gilt vor allem für leer stehende Gebäude oder aber, wenn man längere Zeit im Winter nicht im Haus ist (Urlaub etc.). Die Festigkeit des Daches usw. muss ebenfalls regelmäßig geprüft werden, damit Stürme nicht einen größeren Schaden anrichten.</p>
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		<title>Streu- und Räumpflicht von Hauseigentümern im Winter</title>
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		<pubDate>Tue, 17 Jan 2012 12:55:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Nina</dc:creator>
				<category><![CDATA[Immobilien]]></category>
		<category><![CDATA[Haftpflichtversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Streu- und Räumpflicht]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungsschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Winter]]></category>

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		<description><![CDATA[Wer ein Haus besitzt, der muss bei Schnee und Eis dafür sorgen, dass geräumt und gestreut wird. Doch wie sehen hier genau die Pflichten von Hauseigentümern aus? Die genaue Streu- und Räumpflicht regeln die Städte und Gemeinden, jedoch kann man in der Regel mit einer Pflicht zwischen 7 und 20 Uhr rechnen. An Sonn- und [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="attachment_354" class="wp-caption alignleft" style="width: 260px"><a rel="attachment wp-att-354" href="http://www.gebaeudeversicherung24.com/352/streu-und-raeumpflicht-von-hauseigentuemern-im-winter/winter-by-geograph-p-flannagan/"><img class="size-full wp-image-354" title="Winter by geograph, P Flannagan" src="http://www.gebaeudeversicherung24.com/wp-content/uploads/2012/01/Winter-by-geograph-P-Flannagan.jpg" alt="Winter by geograph P Flannagan Streu  und Räumpflicht von Hauseigentümern im Winter " width="250" height="188" /></a><p class="wp-caption-text">cc by geograph/ P Flannagan</p></div>
<p>Wer ein Haus besitzt, der muss bei Schnee und Eis dafür sorgen, dass geräumt und gestreut wird. Doch wie sehen hier genau die Pflichten von Hauseigentümern aus? Die genaue Streu- und Räumpflicht regeln die Städte und Gemeinden, jedoch kann man in der Regel mit einer Pflicht zwischen 7 und 20 Uhr rechnen. An Sonn- und Feiertagen beginnt sie ein bis zwei Stunden später.</p>
<p>Der Eingangsbereich und der Bürgersteig vor dem Haus muss in einer Breite von ungefähr 1,20 bis 1,50 Meter geräumt werden. Streuen ist jedoch generell wichtiger als Räumen. Zu Parkplätzen und Mülltonnen reicht ein Weg von einer Breite von rund 50 Zentimetern, was vor allem bei Mietshäusern entscheidend ist.</p>
<p>Vermieter können die Pflicht auch auf die Mieter abwälzen, jedoch ist der Vermieter damit trotzdem noch in der Pflicht für die Einhaltung zu sorgen. Erledigt ein anderes Unternehmen oder ein Hausmeister das Räumen und Streuen, so können die Kosten im Rahmen der Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden. Ist ein Mieter seiner Pflicht nicht nachgekommen und es kommt jemand dadurch zu schaden, hilft die private Haftpflichtversicherung. Beim Hauseigentümer ist in der Regel die Gebäudeversicherung zuständig.</p>
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		<title>Weihnachtsbaumbrand &#8211; zahlt die Versicherung?</title>
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		<pubDate>Fri, 06 Jan 2012 09:05:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Nele</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Weihnachten ist eine der schönsten Zeiten des Jahres. Und zugleich eine der gefährlichsten. Jedes Jahr kommt es in der Weihnachtszeit zu hunderten Bränden. Nicht selten sind davon Weihnachtsbäume und auch Adventskränze betroffen. Übernimmt die Versicherung den Schaden? Wenn es zum Brand kommt, ist der Baum selten das einzige, was in Mitleidenschaft gezogen wird. Auch Tapete, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="attachment_346" class="wp-caption alignleft" style="width: 241px"><a rel="attachment wp-att-346" href="http://www.gebaeudeversicherung24.com/344/weihnachtsbaumbrand-zahlt-die-versicherung/bild-1-3/"><img class="size-medium wp-image-346" title="Weihnachtsbaum" src="http://www.gebaeudeversicherung24.com/wp-content/uploads/2012/01/Bild-12-231x300.png" alt="Bild 12 231x300 Weihnachtsbaumbrand   zahlt die Versicherung?" width="231" height="300" /></a><p class="wp-caption-text">Die schönste Zeit des Jahres - flickr.com/Christopher Heinz</p></div>
<p>Weihnachten ist eine der schönsten Zeiten des Jahres. Und zugleich eine der gefährlichsten. Jedes Jahr kommt es in der Weihnachtszeit zu hunderten Bränden. Nicht selten sind davon Weihnachtsbäume und auch Adventskränze betroffen.</p>
<p><strong>Übernimmt die Versicherung den Schaden?</strong><br />
Wenn es zum Brand kommt, ist der Baum selten das einzige, was in Mitleidenschaft gezogen wird. Auch Tapete, Decke und nicht selten die Möbel werden beschädigt. So ein Brand kann daher schnell ins Geld gehen. Glücklich ist, wer eine Hausratversicherung besitzt. Auch bei Bränden am Weihnachtsbaum greift diese. Die Hausratversicherung beinhaltet den Feuerschutz. Dieser gilt bei jeder Art von offnem Brandherd, dazu zählen auch Kerzen. Wohl bemerkt echte Kerzen. Sollte die Verkabelung einer elektrischen Kerze durchbrennen und es deshalb zum Brand kommen, greift der Überspannschutz. Dieser ist aber nicht in jeder Versicherung enthalten.</p>
<p><strong>Wie sollte man vorgehen?</strong><br />
Grundsätzlich bestehen Versicherungen darauf, dass bei offnem Feuer immer eine erwachsene Person in der Nähe zu sein hat. Wird diese Aufsichtspflicht nachweislich verletzt, ist es schwer noch an eine Entschädigung zu kommen. Daher sollten die echte Kerzen am Weihnachtsbaum niemals außer Acht gelassen werden. Ist doch ein Brand eingetreten und das Feuer gelöscht, gilt es Ruhe zu bewahren. Der erste Griff sollte zum Telefon gehen. Viele Versicherungen richten über die Weihnachtsfeiertage Hotlines ein, bei denen man den Hergang schildern kann. Wer einen Versicherungsmakler besitzt, über den die Versicherung abgeschlossen wurde, sollte stattdessen ihn kontaktieren. Oft kennen sie Tricks, die es zu beachten gilt, damit die Versicherung auch tatsächlich zahlt. Danach sollte der Brandort dokumentiert werden. Dazu gehören Fotos aus mehreren Perspektiven und ein Gedächtnisprotokoll. All das sollte so früh wie möglich gemacht werden, um Einzelheiten nicht zu vergessen. Alle anwesenden Personen sollte darüber hinaus als Zeugen aufgeführt werden.<br />
Je besser man sich vorbereitet, desto mehr Materialien kann man der Versicherung vorlegen und desto weniger eigene Schlüsse können sie ziehen. Den Brandschutz sollte man auch schon <a href="http://www.eurotops.de/">beim Kauf im Online-Shop</a> bedenken.</p>
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