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Das Versicherungsrecht ist generell ein sehr komplexes Thema, bei dem es am Ende in einigen FÀllen auf die jeweilige Auslegung der Fakten ankommt. So ist es kein Wunder, dass auch im Bereich der GebÀudeversicherung immer wieder FÀlle vor Gericht landen. Erst die Richter können dann Klarheit schaffen, auch im Hinblick auf weitere FÀlle.
So ist zum Beispiel ein Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg interessant, in dem es darum geht, wann die Elementarschutzversicherung fĂŒr einen ĂŒberfluteten Keller aufkommt. Demnach kommt es dabei am Ende darauf an, wie das Wasser in den Keller gelangt ist. Ist ein Rohrbruch die Ursache oder die Ăberflutung des Bodens, so greift die GebĂ€udeversicherung bzw. der Elementarschutz.
Ist das Wasser jedoch durch bauliche Gegebenheiten, wie zum Beispiel eine abschĂŒssig gelegene Zufahrt zur Garage, in den Keller geflossen, ist laut den Richtern die Elementarschutzversicherung nicht zustĂ€ndig. Solche Gegebenheiten sollte man wenn möglich bereits im Vorfeld mit dem Versicherer klĂ€ren.

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Selten haben uns KĂ€lteschĂ€den in einem Winter so stark beschĂ€ftigt, wie in diesem. Die zwar wenigen, dafĂŒr aber besonders kalten Tage haben in etlichen Haushalten zu SchĂ€den an Rohren und Wasserleitungen gefĂŒhrt, weshalb die Branche in diesem Bereich mit deutlich höheren Kosten rechnet.
So langsam wird es nun FrĂŒhling und die meisten freuen sich wohl auf die Zeit, in der man sich endlich wieder von der Heizung verabschieden kann. Dabei sollte man jedoch nicht zu voreilig handeln, denn auch im FrĂŒhjahr kann es noch zu plötzlichen Temperaturschwankungen kommen. Damit keine SchĂ€den entstehen, sollte man die Heizung noch nicht komplett abdrehen.
Vor allem in der Nacht ist es gut, wenn die Heizung nicht unter eine bestimmte Temperatur fallen kann. Eingefrorene Leitungen können bekanntlich platzen. Danach hat man womöglich auch noch Ărger mit Feuchtigkeits- oder SchimmelschĂ€den.

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Generell sollte man seinen Herd beim Kochen nicht unbeaufsichtigt lassen und schon gar nicht das Haus verlassen, wenn sich etwas HeiĂes auf dem Herd befindet. Dies gilt vor allem, wenn man leicht entzĂŒndliche Dinge wie Fett erhitzt. In solch einem Fall muss man damit rechnen, dass man die Kosten fĂŒr einen eventuellen Schaden zum Teil selbst tragen muss, denn die WohngebĂ€udeversicherung wird dies als grobe FahrlĂ€ssigkeit bewerten. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Dortmund hervor, auf das die Fachzeitschrift ârecht und schadenâ hinweist.
In dem konkreten Fall hatte eine Frau zum Frittieren von Pommes Frites Fett auf dem Herd erhitzt. WĂ€hrend dieses Vorgangs verlieĂ sie nicht nur die KĂŒche, sondern gleich das ganze Haus um ihre Tochter abzuholen. Das Fett entzĂŒndete sich und verursachte einen Schaden von rund 11.000 Euro. Die WohngebĂ€udeversicherung weigerte sich aufgrund von grob fahrlĂ€ssigem Verhalten fĂŒr den vollen Schaden aufzukommen. 50 Prozent sollte die Frau alleine ĂŒbernehmen.
Die Richter sahen dies am Ende genauso wie der Versicherer. Das Erhitzen von Fett zĂ€hle zu den besonders gefĂ€hrlichen TĂ€tigkeiten im Haushalt, da es leicht entflammbar ist. Die Frau hĂ€tte nicht die KĂŒche und schon gar nicht das Haus verlassen dĂŒrfen.

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Noch ist der Winter in diesem Jahr nicht vorbei. In einigen Teilen Deutschlands konnte man nach den frostigen Tagen wieder ein wenig aufatmen, doch heute schneit es zum Beispiel in Berlin wieder. Wie an dieser Stelle bereits hĂ€ufiger berichtet, gehören zu den hĂ€ufigsten SchĂ€den bei diesen Temperaturen WasserschĂ€den durch gefrorene Leitungen. So haben wir bereits hĂ€ufiger darauf hingewiesen, dass man unbedingt alle RĂ€ume gut heizen und AuĂenleitungen entleeren und abdrehen sollte.
Kommt es dennoch zu einem Wasserschaden, so ist es extrem wichtig, diesen ausreichend zu dokumentieren. So sollten nicht nur Fotos vom kaputten Rohr, den nassen Stellen oder der Ăberschwemmung gemacht werden, sondern auch Bilder von kaputten GegenstĂ€nden wie Teppichen oder ElektrogerĂ€ten.
Wenn möglich können auch bestimmte GegenstĂ€nde aufgehoben werden, falls ein SachverstĂ€ndiger sie genauer in Augenschein nehmen möchte. Eine Quittung ĂŒber den bezahlten Preis bei GegenstĂ€nden ist ebenfalls ratsam. FĂŒr solche SchĂ€den wird nĂ€mlich die Hausratversicherung einspringen. FĂŒr SchĂ€den am GebĂ€ude selbst greift die WohngebĂ€udeversicherung des Hausbesitzers bzw. Vermieters, jedoch nicht, wenn der Betroffene selbst seine oben erwĂ€hnten Obliegenheitspflichten wie Heizen vernachlĂ€ssigt hat. Hier liegt die Beweislast jedoch beim Versicherer.

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Wenn es ums Geld geht, so scheinen uns Menschen die Argumente niemals auszugehen. So landen zum Beispiel immer wieder FÀlle vor Gericht, in denen es sich um Definitionsfragen in Versicherungsbedingungen dreht. So wurde vor dem Oberlandesgericht in Koblenz vor knapp einem Jahr ein Urteil gefÀllt, das bei der WohngebÀudeversicherung den Unterschied zwischen einem Erdfall und einem Einsturz durch Austrocknung klÀrte.
Konkret ging es dabei um einen Hausbesitzer, bei dessen Haus sich bereits Risse gebildet hatten. Ein SachverstĂ€ndiger stellte daraufhin fest, dass das Erdreich unter dem Haus ausgetrocknet sei und sich aufgrund dieser Verkleinerung des Bodens das Haus langsam absenke. Der EigentĂŒmer forderte daraufhin von seiner WohngebĂ€udeversicherung entsprechende Leistungen, denn SchĂ€den durch Erdfall waren mitversichert.
Der Versicherer weigerte sich jedoch und argumentierte, dass es sich bei einer Austrocknung des Erdreichs nicht um einen Erdfall handle. Die Richter waren am Ende ebenfalls dieser Meinung und der HauseigentĂŒmer musste fĂŒr die SchĂ€den selbst aufkommen. Laut dem Gericht sei ein Erdfall ein naturbedingter Einsturz des Bodens ĂŒber natĂŒrlichen HohlrĂ€umen. Dies lĂ€ge bei der Austrocknung des Erdreichs nicht vor.

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In diesen Tagen ist die anhaltende KĂ€lte in Deutschland das Thema Nummer eins. Vielerorts ist es durch die Minusgrade bereits zu SchĂ€den an Rohren und Leitungen gekommen. Der hĂ€ufigste Grund hierfĂŒr ist, dass das Wasser nicht abgelassen wurde oder die Heizung ausgestellt oder zu niedrig geregelt war. Dadurch frieren die Leitungen zu und es kann zu einem Wasserschaden kommen, der oft erst viel zu spĂ€t bemerkt wird, wenn der Schaden schon groĂ ist.
In einem Miethaus stellt sich in solch einem Fall natĂŒrlich die Frage, ob der Vermieter oder der Mieter haftet. GrundsĂ€tzlich muss ein Mieter dafĂŒr sorgen, dass er mit der Mietsache gut umgeht. Dazu gehört eben auch im Winter alle RĂ€ume ausreichend zu beheizen und dies in entsprechendem MaĂe im Winter auch zu tun, wenn man zum Beispiel ĂŒber einen lĂ€ngeren Zeitraum im Urlaub ist. Kommt man dieser Pflicht nicht nach und macht sich so der groben FahrlĂ€ssigkeit schuldig, so muss in der Regel der Mieter selbst haften.
EingeschrĂ€nkt wird diese Haftung zum Teil, wenn die GebĂ€udeversicherung des Vermieters SchĂ€den durch RohrbrĂŒche abdeckt. Hat sich der Mieter nur leicht fahrlĂ€ssig verhalten, kann diese Versicherung einspringen. Waren die Leitungen schlecht isoliert oder verlegt, so muss in den meisten FĂ€llen ebenfalls der Vermieter haften, vor allem wenn der Mieter seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist.

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Die Experten von Ăkotest haben sich fĂŒr ihre Februar-Ausgabe 2012 WohngebĂ€udeversicherungen nĂ€her angesehen. Unter die Lupe genommen wurden dabei 113 Tarife von 46 Anbietern. Sechs MusterhĂ€user in drei StĂ€dten wurden fĂŒr den Test als Beispiele herangezogen. Ăkotest konnte durchaus einige gute WohngebĂ€udeversicherungen finden. Gleichzeitig fanden es die Experten auch schade, dass sich einige Anbieter offenbar nicht testen lassen wollten. Einige hĂ€tten grundlos abgesagt oder sich gar nicht erst gemeldet.
Testsieger mit einer Gesamtnote von 1,53 wurde der Tarif Komfort 07/2011 der Medien Versicherung. Generell zeigte sich im Test, dass gute WohngebĂ€udeversicherungen nicht immer gleich die teuersten sein und von groĂen Anbietern kommen mĂŒssen.
Positiv fiel den Experten auf, dass einige Anbieter auf den Punkt grobe FahrlĂ€ssigkeit verzichten. Das heiĂt sie regulieren gewisse SchĂ€den auch dann, wenn der Versicherte sich nicht komplett korrekt verhalten hat. Ein unbeaufsichtigtes Kaminfeuer, das zu einem Brand wird, wĂ€re ein Beispiel fĂŒr solch einen Fall.
Auch der Elementarschutz gewinnt in den Augen von Ăkotest immer mehr an Bedeutung. Dabei gibt es ebenfalls bei einigen Anbietern gute Zusatzangebote. Prinzipiell raten die Experten dazu, auf Preis und Leistung gleichermaĂen zu achten und Tarife genau miteinander zu vergleichen. Die genauen Ergebnisse des Tests findet man in der Ăkotest Februar 2012.

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In diesem Jahr lĂ€sst der richtig eisige Winter bisher in weiten Teilen Deutschlands auf sich warten. Dies gibt allen Hausbesitzern mehr Zeit ihr Haus vor dem Einsetzen von Schnee und Eis fit fĂŒr die kalte Jahreszeit zu machen. NatĂŒrlich sollte man dies normalerweise bereits im Herbst tun, jedoch haben alle, die dies bis jetzt vor sich hergeschoben haben, noch einmal eine Gnadenfrist erhalten.
Bei SchĂ€den am Haus durch Frost, Eis, Schnee und StĂŒrme springt die GebĂ€udeversicherung ein, jedoch ist der Besitzer auch in der Pflicht. So muss er unter anderem vor dem Winter dafĂŒr sorgen, dass er möglichen SchĂ€den vorbeugt. Ein genauer Blick in die Versicherungsbedingungen lohnt sich.
Zu diesen Pflichten gehört zum Beispiel mögliche SchĂ€den am Dach vor dem ersten groĂen Schnee zu beseitigen, denn bricht das Dach unter der Schneelast ein und ein schon im Vorfeld entstandener Schaden, der nicht behoben wurde, ist dafĂŒr verantwortlich, so wird die GebĂ€udeversicherung nur zum Teil oder gar nicht einspringen.
Dies gilt auch fĂŒr eventuell defekte Wasserrohre und -leitungen. Zudem mĂŒssen diese im Winter stets erwĂ€rmt werden, damit sie nicht einfrieren, platzen und zu einem Wasserschaden fĂŒhren. Dies gilt vor allem fĂŒr leer stehende GebĂ€ude oder aber, wenn man lĂ€ngere Zeit im Winter nicht im Haus ist (Urlaub etc.). Die Festigkeit des Daches usw. muss ebenfalls regelmĂ€Ăig geprĂŒft werden, damit StĂŒrme nicht einen gröĂeren Schaden anrichten.

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Wer ein Haus besitzt, der muss bei Schnee und Eis dafĂŒr sorgen, dass gerĂ€umt und gestreut wird. Doch wie sehen hier genau die Pflichten von HauseigentĂŒmern aus? Die genaue Streu- und RĂ€umpflicht regeln die StĂ€dte und Gemeinden, jedoch kann man in der Regel mit einer Pflicht zwischen 7 und 20 Uhr rechnen. An Sonn- und Feiertagen beginnt sie ein bis zwei Stunden spĂ€ter.
Der Eingangsbereich und der BĂŒrgersteig vor dem Haus muss in einer Breite von ungefĂ€hr 1,20 bis 1,50 Meter gerĂ€umt werden. Streuen ist jedoch generell wichtiger als RĂ€umen. Zu ParkplĂ€tzen und MĂŒlltonnen reicht ein Weg von einer Breite von rund 50 Zentimetern, was vor allem bei MietshĂ€usern entscheidend ist.
Vermieter können die Pflicht auch auf die Mieter abwĂ€lzen, jedoch ist der Vermieter damit trotzdem noch in der Pflicht fĂŒr die Einhaltung zu sorgen. Erledigt ein anderes Unternehmen oder ein Hausmeister das RĂ€umen und Streuen, so können die Kosten im Rahmen der Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden. Ist ein Mieter seiner Pflicht nicht nachgekommen und es kommt jemand dadurch zu schaden, hilft die private Haftpflichtversicherung. Beim HauseigentĂŒmer ist in der Regel die GebĂ€udeversicherung zustĂ€ndig.

Die schönste Zeit des Jahres - flickr.com/Christopher Heinz
Weihnachten ist eine der schönsten Zeiten des Jahres. Und zugleich eine der gefÀhrlichsten. Jedes Jahr kommt es in der Weihnachtszeit zu hunderten BrÀnden. Nicht selten sind davon WeihnachtsbÀume und auch AdventskrÀnze betroffen.
Ăbernimmt die Versicherung den Schaden?
Wenn es zum Brand kommt, ist der Baum selten das einzige, was in Mitleidenschaft gezogen wird. Auch Tapete, Decke und nicht selten die Möbel werden beschĂ€digt. So ein Brand kann daher schnell ins Geld gehen. GlĂŒcklich ist, wer eine Hausratversicherung besitzt. Auch bei BrĂ€nden am Weihnachtsbaum greift diese. Die Hausratversicherung beinhaltet den Feuerschutz. Dieser gilt bei jeder Art von offnem Brandherd, dazu zĂ€hlen auch Kerzen. Wohl bemerkt echte Kerzen. Sollte die Verkabelung einer elektrischen Kerze durchbrennen und es deshalb zum Brand kommen, greift der Ăberspannschutz. Dieser ist aber nicht in jeder Versicherung enthalten.
Wie sollte man vorgehen?
GrundsĂ€tzlich bestehen Versicherungen darauf, dass bei offnem Feuer immer eine erwachsene Person in der NĂ€he zu sein hat. Wird diese Aufsichtspflicht nachweislich verletzt, ist es schwer noch an eine EntschĂ€digung zu kommen. Daher sollten die echte Kerzen am Weihnachtsbaum niemals auĂer Acht gelassen werden. Ist doch ein Brand eingetreten und das Feuer gelöscht, gilt es Ruhe zu bewahren. Der erste Griff sollte zum Telefon gehen. Viele Versicherungen richten ĂŒber die Weihnachtsfeiertage Hotlines ein, bei denen man den Hergang schildern kann. Wer einen Versicherungsmakler besitzt, ĂŒber den die Versicherung abgeschlossen wurde, sollte stattdessen ihn kontaktieren. Oft kennen sie Tricks, die es zu beachten gilt, damit die Versicherung auch tatsĂ€chlich zahlt. Danach sollte der Brandort dokumentiert werden. Dazu gehören Fotos aus mehreren Perspektiven und ein GedĂ€chtnisprotokoll. All das sollte so frĂŒh wie möglich gemacht werden, um Einzelheiten nicht zu vergessen. Alle anwesenden Personen sollte darĂŒber hinaus als Zeugen aufgefĂŒhrt werden.
Je besser man sich vorbereitet, desto mehr Materialien kann man der Versicherung vorlegen und desto weniger eigene SchlĂŒsse können sie ziehen. Den Brandschutz sollte man auch schon beim Kauf im Online-Shop bedenken.
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